Wir hoffen dass alle Schüler sowie deren Familien gesund über die Sommerferien gekommen sind und mit uns am 31.08.2020 das neue Schuljahr beginnen können.
Entsprechend der neuen „Allgemeinverfügung“, die Sie hier finden, erfolgt ein schulischer „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“, d. h.
- Es besteht eine Schulbesuchspflicht.
- Die Gesundheitsbestätigung entfällt in der Schule und im Hort.
- Es gibt ein auszufüllendes Formblatt zu den Regelungen des Betretungsverbotes des Schulgebäudes und –geländes, welches Sie am ersten Schultag beim Klassenlehrer abgeben müssen. Hier kann es heruntergeladen werden und hier steht unser Hygieneplan.